AGB Thieling Technik GmbH & Co. KG
Lieferung an Gewerbetreibende
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von neuen und gebrauchten Motorgeräten, landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Bedarfsgegenständen an gewerbliche Kunden – Stand Januar 2017
1 Allgemeines/Definitionen
- Verkäufer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) ist die Thieling Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Thieling“) einschließlich deren Erfüllungsgehilfen.
- Käufer im Sinne dieser AGB ist der jeweils im Vertrag bezeichnete Vertragspartner einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen.
III. Vertragsgegenstand und Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich im Vertrag geregelt.
- Die im normalen Geschäftsverkehr anfallenden Daten werden im Rahmen der EDV von Thieling zur internen Verwendung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Mit Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird diese Datenverarbeitung akzeptiert.
2 Geltung
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. (1) BGB.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, vor oder bei Vertragsschluss, werden nicht anerkannt, sofern und soweit diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
III. Es sind keine in dem schriftlich geschlossenen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden getroffen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien sowie auch dann, wenn von Thieling in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers Leistungen erbracht werden.
3 Vertragsschluss
- Die Offerten, Preislisten und Prospekte von Thieling sind nur Aufforderungen und immer freibleibend.
- Alle Angaben beziehen sich auf Waren und Leistungen mittlerer Art und Güte. Proben gelten als Durchschnittsmuster.
III. Sofern eine Bestellung des Käufers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Thieling berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen, sofern die Ware beim Verkäufer vorhanden ist, innerhalb von zehn Tagen anzunehmen.
- Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes in Form einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) bzw. durch Erbringung der Leistungen durch Thieling zustande.
- Thieling ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Thieling nicht zu vertretenden Gründen von ihren Zulieferern nicht beliefert wird.
- Produktionstechnisch bedingte Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Laufzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Die Zumutbarkeit kann ggf. durch eine Preisanpassung anhand der tatsächlich gelieferten Mengen erreicht werden.
VII. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber den Ausstellungsstücken bzw. Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
VIII. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sowie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Für die von Thieling an den Käufer bergebenen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen besteht seitens von Thieling ein Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf daher der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Thieling.
4 Leistungsumfang
- Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Thieling maßgeblich.
- Der Käufer kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
III. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
- Sämtliche zwischen Thieling und dem Käufer getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen.
- Der Auftrag umfasst die Ermächtigung, Unteraufträge zu erteilen.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich im Zweifel immer in Euro, ab Werk und zzgl. Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
- Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt, soweit sie nicht eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
III. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, kann der Verkäufer den am Tage der Lieferung gültigen Preis fordern. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt der am Tage des Vertragsschlusses gültige Preis.
- Zahlungen sind in bar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei an Thieling zu leisten. Ist ein Skonto vereinbart, so wird dieser nur dann gewährt, wenn die Zahlung fristgerecht bei Thieling eingeht. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Betrag bei Thieling vorliegt bzw. zu dem die Bank gegenüber Thieling den Zahlungseingang bestätigt.
- Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Entscheidung über die Annahme bleibt Thieling vorbehalten. Erst mit der ordnungsgemäßen Einlösung der Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt. Die mit der Begebung verursachten Kosten trägt der Käufer.
- Zahlungen werden stets ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Käufers vorrangig zur Begleichung von Kosten und Zinsen und anschließend zur Verrechnung mit den ältesten fälligen Forderungen verwendet. Vereinbarte Skonti dürfen nur dann abgezogen werden, wenn sämtliche früheren Rechnungen beglichen sind.
VII. Die Aufrechnung ist nur im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte oder von Thieling akzeptierte Gegenansprüche des Käufers statthaft.
Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
6 Fristen und Verzug
- Kann ein Liefertermin infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender und unverschuldeter sowie unvorhersehbarer Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferern, nicht eingehalten werden, sind die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Thieling.
III. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Soweit der Verkäufer die Umstände nach § 7 Abs. (1) nicht zu vertreten hat sowie für den Fall nicht nur vorübergehender Leistungshinderungen, steht ihm ein Lösungsrecht vom Vertrag zu.
7 Eigentumsvorbehalt
- Thieling behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen sowie an sämtlichen Gegenständen, die zum Zwecke der Leistungserbringung verwendet werden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung von durch Thieling beigebrachten Gegenständen erhält Thieling in angemessenem Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache.
- Der Käufer hat Thieling bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen jeden Standortwechsel der gelieferten Ware unverzüglich anzuzeigen und Thieling jederzeit den Zugang zur Ware zu ermöglichen.
III. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe Dritter zu sichern sowie im Fall eines eingeräumten verlängerten Zahlungszieles oder Finanzierungskaufs unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies dem Verkäufer nachzuweisen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an den Verkäufer abzutreten.
- Solange der Eigentumsvorbehalt oder das Miteigentum besteht, darf der Käufer über den Gegenstand nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Der Käufer darf nicht unentgeltlich übertragen, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
- Wird der gelieferte Gegenstand während des bestehenden Eigentumsvorbehalts oder des Miteigentums von Thieling gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige von dritter Seite erfolgende Verfügungen betroffen oder stehen solche Verfügungen bevor, hat der Käufer den Dritten auf die Eigentumslage hinzuweisen. Gleichfalls muss Thieling sofort von solchen Verfügungen unterrichtet werden und der Käufer unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Maßnahmen geeigneten Vorkehrungen treffen. Kosten für durch Thieling notwendig werdende Interventionen hat der Käufer zu erstatten.
- Im Falle einer Veräußerung des Gegenstandes (Kaufgegenstand/Miteigentumsanteil) oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgen Verfügung tritt der Käufer alle ihm hieraus erwachsenen Ansprüche jedweder Art an Thieling ab. Im Voraus werden in dieser Weise an Thieling auch alle Rechte abgetreten, die dem Käufer etwa daraus erwachsen, dass der Gegenstand mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass er wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird oder daraus, dass der Gegenstand beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht. Thieling kann verlangen, dass der Käufer alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben macht.
8 Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung durch Thieling auf den Käufer über. Auch bei frachtfreier Lieferung gilt § 447 Abs. (1) BGB. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über; jedoch ist Thieling gegebenenfalls verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers eine Versicherung zu bewirken, die vom Käufer verlangt wird.
9 Mängelrüge, Gewährleistung
- Den Käufer treffen die Pflichten aus § 377 HGB. Eine Mängelrüge gegenüber Thieling hat immer schriftlich zu erfolgen.
- Gewährleistungsansprüche müssen generell innerhalb von neun Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden,
jedoch im Fall des § 438 Abs. (1) Nr. 1 BGB in zwei, im Fall der §§ 438 Abs. (1) Nr. 2; 634a Abs. (1) Nr. 2 BGB in drei Jahren nach Gefahrübergang. Ansprüche aus § 10 Nr. 2 bleiben hiervon unberührt.
III. Etwaige verdeckte Mängel können letztmöglich vor Verarbeitung bzw. Verbrauch der Ware bzw. Verwendung der Leistung gerügt werden. Ausgenommen sind von Thieling verschuldete Mängel.
- Ein Anerkenntnis von Mängeln kann durch Thieling nur ausdrücklich in Textform erfolgen. Das Wahlrecht nach § 439 BGB steht dem Verkäufer zu. Eine Nachbesserung führt zu einem Neubeginn der Gewährleistung nur in Bezug auf den nachgebesserten Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung.
- Eine Nacherfüllung unterliegt hinsichtlich Gewährleistung, Haftung und Fristen sämtlichen Bedingungen des Vertrages sowie dieser AGB. Abschleppkosten zum Erfüllungsort werden nicht übernommen.
- Der Käufer kann Mängelrechte nicht geltend machen, soweit er sich unter Berücksichtigung des Mangels mit einem unverhältnismäßig hohen Teil seiner Zahlungsverpflichtung in Rückstand befindet.
VII. Thieling leistet keine Gewähr für die Eignung der Lieferungen bzw. Leistungen für den vom Käufer angegebenen oder bestimmten Zweck. Es obliegt allein dem Käufer, die Produkte und Leistungen von Thieling auf Eignung für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
VIII. Für gebrauchte Sachen übernimmt Thieling keinerlei Gewährleistung. Ausgenommen sind die Schäden aus § 309 Nr. 7 BGB.
10 Haftung/Schadensersatz
- Haftung von Thieling
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Thieling oder seitens deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet Thieling nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß § 307 Abs. (2) Nr. 2 BGB vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Thieling auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
III. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung von Thieling ausgeschlossen.
- Haftung des Käufers
- Schutzrechte, die sich auf etwaige vom Käufer an Thieling zur Ausführung eines Auftrags überlassene Muster beziehen, werden von Thieling nicht überprüft. Der Käufer haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und aller daraus entstehenden mittelbaren Schäden allein.
- Sofern Thieling nach dem Gesetz oder Vertrag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Käufer zustehen, belaufen sich diese auf 10 % der Vertragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Thieling vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden geringer ist.
11 Prüfungskauf
- Die Parteien haben sich, soweit im Hauptvertrag als „Prüfungskauf“ bezeichnet, über einen Kaufvertrag geeinigt, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichteignung des Kaufgegenstandes für die durch den Käufer vorgegebenen Aufgaben geschlossen wurde. Eine Erprobung/Felderprobung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Thieling.
- Mangels abweichender Vereinbarungen muss der Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe vom Käufer erprobt und gegenüber dem Verkäufer gebilligt bzw. missbilligt werden. Diese Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer kann nur schriftlich erfolgen.
III. Erklärt sich der Käufer innerhalb 14 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes nicht, so gilt der Kaufgegenstand als gebilligt gem. § 455 S. 2 BGB.
- Ist die Erprobung aufgrund der Wetterverhältnisse innerhalb dieser Frist unmöglich, so hat sie unverzüglich nach Wegfall der hinderlichen Bedingungen zu erfolgen. Der Käufer hat Thieling Eintritt und Wegfall hinderlicher Wetterverhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um seine Frist nach Abs. II, III zu wahren.
- Sollte die Erprobung nicht zur Billigung des Käufers führen, hat er Thieling unverzüglich zu informieren und Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist eine erneute Erprobung in Gegenwart eines durch Thieling Beauftragen durchzuführen. Die Missbilligung muss durch den Käufer begründet werten. Der Käufer ist sodann zur Rückgabe des Kaufgegenstandes an Thieling berechtigt, wenn der Kaufgegenstand die im Hauptvertrag niedergelegten Anforderungen des Käufers nicht erfüllt. In diesem Fall ist der Kaufgegenstand unverzüglich in gereinigtem Zustand, frachtfrei und auf Gefahr des Käufers an den Sitz des Verkäufers bzw. an eine von Thieling vorgegebene Anschrift zu versenden.
- Die Erprobung darf höchstens einen Werktag durchgeführt werden. Bei einwandfreier Funktion nach den Vorgaben des Käufers, wird der Kaufgegenstand vom Käufer übernommen. Als Billigung seitens des Käufers gilt auch ein Einsatz des Kaufgegenstandes über diesen Zeitraum hinaus.
VII. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzüge bei Übernahme durch den Käufer fällig.
12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, CISG und anderer europäischer oder internationaler Rechtsvorschriften wird ausgeschlossen, sofern die Anwendung nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich verbindlich ist.
- Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz von Thieling in 26937 Stadland.
III. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist 26937 Stadland.
Lieferung an Privatpersonen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung von neuen und gebrauchten Motorgeräten, landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Bedarfsgegenständen an Verbraucher – Stand Januar 2017
1 Allgemeines/Definitionen
- Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist die Thieling Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Thieling“) einschließlich deren Erfüllungsgehilfen.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist der jeweils im Vertrag bezeichnete Vertragspartner einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen.
III. Vertragsgegenstand und Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich im Vertrag geregelt.
- Die im normalen Geschäftsverkehr anfallenden Daten werden im Rahmen der EDV von Thieling zur internen Verwendung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Mit Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird diese Datenverarbeitung akzeptiert.
2 Geltung
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, vor oder bei Vertragsschluss, werden nicht anerkannt, sofern und soweit diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
III. Es sind keine in dem schriftlich geschlossenen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden getroffen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien sowie auch dann, wenn von Thieling in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen erbracht werden.
3 Vertragsschluss
- Die Offerten, Preislisten und Prospekte von Thieling sind nur Aufforderungen und immer freibleibend.
- Alle Angaben beziehen sich auf Waren und Leistungen mittlerer Art und Güte. Proben gelten als Durchschnittsmuster.
III. Sofern eine Bestellung des Käufers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Thieling berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen, sofern die Ware beim Verkäufer vorhanden ist innerhalb von zehn Tagen anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme von Thieling dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
- Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes in Form einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) bzw. durch Erbringung der Leistungen durch Thieling zustande.
- Thieling ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Thieling nicht zu vertretenden Gründen von ihren Zulieferern nicht beliefert wird.
- Produktionstechnisch bedingte Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Laufzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Die Zumutbarkeit kann ggf. durch eine Preisanpassung anhand der tatsächlich gelieferten Mengen erreicht werden.
VII. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber den Ausstellungsstücken bzw. Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
VIII. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sowie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Für die von Thieling an den Käufer übergebenen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen besteht seitens von Thieling ein Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf daher der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Thieling.
4 Leistungsumfang
- Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Thieling maßgeblich.
- Der Käufer kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
III. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
- Sämtliche zwischen Thieling und dem Käufer getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen.
- Der Auftrag umfasst die Ermächtigung, Unteraufträge zu erteilen.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich im Zweifel immer in Euro, ab Werk und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt, soweit sie nicht eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
III. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, kann der Verkäufer den am Tage der Lieferung gültigen Preis fordern. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt der am Tage des Vertragsschlusses gültige Preis.
- Zahlungen sind in bar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei an Thieling zu leisten. Ist ein Skonto vereinbart, so wird dieser nur dann gewährt, wenn die Zahlung fristgerecht bei Thieling eingeht. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Betrag bei Thieling vorliegt bzw. zu dem die Bank gegenüber Thieling den Zahlungseingang bestätigt.
- Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Entscheidung über die Annahme bleibt Thieling vorbehalten. Erst mit der ordnungsgemäßen Einlösung der Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt. Die mit der Begebung verursachten Kosten trägt der Käufer.
- Zahlungen werden stets ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Käufers vorrangig zur Begleichung von Kosten und Zinsen und anschließend zur Verrechnung mit den ältesten fälligen Forderungen verwendet. Vereinbarte Skonti dürfen nur dann abgezogen werden, wenn sämtliche früheren Rechnungen beglichen sind.
VII. Die Aufrechnung ist nur im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte oder von Thieling akzeptierte Gegenansprüche des Käufers statthaft.
Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
6 Fristen und Verzug
- Kann ein Liefertermin infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender und unverschuldeter sowie unvorhersehbarer Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferern nicht eingehalten werden, sind die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen.
- Sollte Thieling einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Auftraggeber Thieling eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zehn Tage unterschreiten darf. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen Kraft Gesetz eine Nachfrist entbehrlich ist.
III. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Soweit der Auftragnehmer die Umstände nach § 7 Abs. (1) nicht zu vertreten hat sowie für den Fall nicht nur vorübergehender Leistungshinderungen, steht ihm ein Lösungsrecht vom Vertrag zu. Thieling wird den Auftraggeber unverzüglich von dem Leistungshindernissen unterrichten und eine u.U. bereits erfolgte Gegenleistung des Auftraggebers unverzüglich erstatten.
7 Eigentumsvorbehalt
- Thieling behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen sowie an sämtlichen Gegenständen, die zum Zwecke der Leistungserbringung verwendet werden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung von durch Thieling beigebrachten Gegenständen erhält Thieling in angemessenem Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache.
- Der Käufer hat Thieling bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen jeden Standortwechsel der gelieferten Ware unverzüglich anzuzeigen und Thieling jederzeit den Zugang zur Ware zu ermöglichen.
III. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe Dritter zu sichern sowie im Fall eines eingeräumten verlängerten Zahlungszieles oder Finanzierungskaufs unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies dem Verkäufer nachzuweisen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an den Verkäufer abzutreten.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Der Auftraggeber darf zudem nicht unentgeltlich übertragen, verpfänden oder zur Sicherung Übereignen.
- Wird der gelieferte Gegenstand während des bestehenden Eigentumsvorbehalts oder des Miteigentums von Thieling gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige von dritter Seite erfolgende Verfügungen betroffen, oder stehen solche Verfügungen bevor, hat der Käufer den Dritten auf die Eigentumslage hinzuweisen. Gleichfalls muss Thieling sofort von solchen Verfügungen unterrichtet werden und der Käufer unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Maßnahmen geeigneten Vorkehrungen treffen. Kosten für durch Thieling notwendig werdende Interventionen hat der Käufer zu erstatten.
- Im Falle einer Veräußerung des Gegenstandes (Kaufgegenstand/Miteigentumsanteil) oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgenden Verfügung tritt der Auftraggeber alle ihm hieraus erwachsenen Ansprüche jedweder Art an Thieling ab. Im Voraus werden in dieser Weise an Thieling auch alle Rechte abgetreten, die dem Käufer etwa daraus erwachsen, dass der Gegenstand mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass er wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, oder daraus, dass der Gegenstand beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht. Thieling kann verlangen, dass der Käufer alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben macht.
8 Mängelrüge, Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel müssen Thieling unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, angezeigt werden.
- Soweit ein Mangel bei der anschließenden Verwendung der erbrachten Leistung – ohne weitere Untersuchung – zumindest erkennbar wurde, hat der Auftraggeber dies zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte unverzüglich gegenüber Thieling mitzuteilen. Eine Mängelrüge gegenüber Thieling hat zumindest in Textform zu erfolgen.
III. Gewährleistungsansprüche müssen, mit Ausnahme der Ansprüche gemäß § 309 Nr. 8 Buchstabe b ff. BGB, für die die gesetzliche Frist gilt, innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Ansprüche aus § 9 Nr. 2 bleiben hiervon unberührt.
- Etwaige verdeckte Mängel können letztmöglich vor Verarbeitung bzw. Verbrauch der Ware bzw. Verwendung der Leistung gerügt werden. Ausgenommen sind von Thieling verschuldete Mängel.
- Ein Anerkenntnis von Mängeln kann durch Thieling nur ausdrücklich in Textform erfolgen. Eine Nachbesserung führt zu einem Neubeginn der Gewährleistung nur in Bezug auf den nachgebesserten Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung.
- Eine Nacherfüllung unterliegt hinsichtlich Gewährleistung, Haftung und Fristen sämtlichen Bedingungen des Vertrages sowie dieser AGB. Abschleppkosten zum Erfüllungsort werden nicht übernommen.
VII. Der Käufer kann Mängelrechte nicht geltend machen, soweit er sich unter Berücksichtigung des Mangels mit einem unverhältnismäßig hohen Teil seiner Zahlungsverpflichtung in Rückstand befindet.
VIII. Thieling leistet keine Gewähr für die Eignung der Lieferungen bzw. Leistungen für den vom Käufer angegebenen oder bestimmten Zweck. Es obliegt allein dem Käufer, die Produkte und Leistungen von Thieling auf Eignung für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
- Für gebrauchte Sachen übernimmt Thieling keinerlei Gewährleistung. Ausgenommen sind die Schäden aus § 309 Nr. 7 BGB.
9 Haftung/Schadensersatz
- Haftung von Thieling
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Thieling oder seitens deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet Thieling nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß § 307 Abs. (2) Nr. 2 BGB vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Thieling auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
III. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung von Thieling ausgeschlossen.
- Haftung des Käufers
- Schutzrechte, die sich auf etwaige vom Käufer an Thieling zur Ausführung eines Auftrags überlassene Muster beziehen, werden von Thieling nicht überprüft. Der Käufer haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und aller daraus entstehenden mittelbaren Schäden allein.
- Sofern Thieling nach dem Gesetz oder Vertrag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Käufer zustehen, belaufen sich diese auf 10 % der Vertragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Thieling vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden geringer ist.
10 Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, CISG und anderer europäischer oder internationaler Rechtsvorschriften wird ausgeschlossen, sofern die Anwendung nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich verbindlich ist.
Arbeiten für Gewerbetreibende
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Motorgeräten, landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Bedarfsgegenständen für gewerbliche Kunden – Stand Januar 2017
1 Allgemeines/Definitionen
- Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist die Thieling Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Thieling“) einschließlich deren Erfüllungsgehilfen.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist der jeweils im Vertrag bezeichnete Vertragspartner einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen.
III. Vertragsgegenstand und Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich im Vertrag geregelt.
- Die im normalen Geschäftsverkehr anfallenden Daten werden im Rahmen der EDV von Thieling zur internen Verwendung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Mit Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird diese Datenverarbeitung akzeptiert.
2 Geltung
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. (1) BGB.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, vor oder bei Vertragsschluss, werden nicht anerkannt, sofern und soweit diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
III. Es sind keine in dem schriftlich geschlossenen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden getroffen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien sowie auch dann, wenn von Thieling in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen erbracht werden.
3 Vertragsschluss
- Die Offerten, Preislisten und Prospekte von Thieling sind nur Aufforderungen und immer freibleibend.
- Alle Angaben beziehen sich auf Waren und Leistungen mittlerer Art und Güte.
III. Sofern eine Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Thieling berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
- Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes in Form einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) bzw. durch Erbringung der Leistungen durch Thieling zustande.
- Thieling ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Thieling trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Thieling nicht zu vertretenden Gründen von ihren Zulieferern nicht beliefert wird.
- Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sowie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
VII. Für die von Thieling an den Auftraggeber übergebenen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen besteht seitens von Thieling ein Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf daher der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Thieling.
4 Leistungsumfang
- Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Thieling maßgeblich.
- Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt nicht für von Thieling bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
III. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
- Sämtliche zwischen Thieling und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen.
- Der Auftrag umfasst die Ermächtigung, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten und (soweit erforderlich) Überprüfungsfahrten vorzunehmen.
- Soweit für den Reparaturgegenstand eine Zulassung nach StVO besteht, übergibt der Auftraggeber Thieling bei Erteilung des Auftrages die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. KfZ-Schein).
5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich im Zweifel immer in Euro, ab Werk und zzgl. etwaiger Verpackungs- bzw. notwendiger Transportkosten und Versicherungsprämien, soweit diese nicht bereits im Vertrag geregelt sind. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt, soweit sie nicht eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
III. Soll die Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, kann Thieling den am Tage der Leistungserbringung gültigen Preis fordern. Bei Leistung innerhalb von vier Monaten gilt der am Tage des Vertragsschlusses gültige Preis.
- Zahlungen sind in bar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei an Thieling zu leisten. Ist ein Skonto vereinbart, so wird dieser nur dann gewährt, wenn die Zahlung fristgerecht bei Thieling eingeht. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Betrag bei Thieling vorliegt bzw. zu dem die Bank gegenüber Thieling den Zahlungseingang bestätigt.
- Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Entscheidung über die Annahme bleibt Thieling vorbehalten. Erst mit der ordnungsgemäßen Einlösung der Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt. Die mit der Begebung verursachten Kosten trägt der Auftraggeber.
- Zahlungen werden stets ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Auftraggebers vorrangig zur Begleichung von Kosten und Zinsen und anschließend zur Verrechnung mit den ältesten fälligen Forderungen verwendet. Vereinbarte Skonti dürfen nur dann abgezogen werden, wenn sämtliche früheren Rechnungen beglichen sind.
VII. Die Aufrechnung ist nur im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte oder von Thieling akzeptierte Gegenansprüche des Auftraggebers statthaft. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
6 Fristen und Verzug
- Kann der Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender und unverschuldeter sowie unvorhersehbarer Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferern, nicht eingehalten werden, sind die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Thieling.
III. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist Thieling berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Soweit Thieling die Umstände nach § 7 Abs. (1) nicht zu vertreten hat sowie für den Fall nicht nur vorübergehender Leistungshinderungen, steht Thieling ein Lösungsrecht vom Vertrag zu.
7 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
- Thieling steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§ 647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
- Thieling behält sich das Eigentum an sämtlichen Gegenständen, die zum Zwecke der Leistungserbringung verwendet werden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor. Im Falle der Verarbeitung von durch Thieling beigebrachten Gegenständen erhält Thieling in angemessenem Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache.
III. Während des Bestehens des Pfandrechts oder des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Der Auftraggeber darf zudem nicht unentgeltlich übertragen, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
- Wird der Auftragsgegenstand während des bestehenden Eigentumsvorbehalts oder des Miteigentums von Thieling gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige von dritter Seite erfolgende Verfügungen betroffen oder stehen solche Verfügungen bevor, hat der Auftraggeber den Dritten auf die Eigentumslage bzw. das Pfandrecht hinzuweisen. Gleichfalls muss Thieling sofort von solchen Verfügungen unterrichtet werden und der Auftraggeber unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Maßnahmen geeigneten Vorkehrungen treffen. Kosten für durch Thieling notwendig werdende Interventionen hat der Auftraggeber zu erstatten.
- Im Falle einer Veräußerung des Auftragsgegenstandes oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgenden Verfügung tritt der Auftraggeber alle ihm hieraus erwachsenen Ansprüche jedweder Art an Thieling ab. Im Voraus werden in dieser Weise an Thieling auch alle Rechte abgetreten, die dem Auftraggeber etwa daraus erwachsen, dass der Auftragsgegenstand mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass er wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, oder daraus, dass der Auftragsgegenstand beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht.
8 Gefahrübergang (Abnahme)
- Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung durch Thieling auf den Auftraggeber über. Auch bei frachtfreier Lieferung oder freier Montage bzw. Inbetriebsetzung gilt § 644 Abs. (2) BGB. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über; jedoch ist Thieling gegebenenfalls verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers eine Versicherung zu bewirken, die vom Auftraggeber verlangt wird.
- Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Abholung des Werkstücks nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
9 Mängelrüge, Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel müssen Thieling unverzüglich angezeigt werden.
- Soweit ein Mangel bei der anschließenden Verwendung der erbrachten Leistung – ohne weitere Untersuchung – zumindest erkennbar wurde, hat der Auftraggeber dies zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte unverzüglich gegenüber Thieling mitzuteilen. Eine Mängelrüge gegenüber Thieling hat immer schriftlich zu erfolgen.
III. Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden;
jedoch im Fall des § 438 Abs. (1) Nr. 1 BGB in zwei, im Fall der §§ 438 ABs. (!) Nr. 2; 634a Abs. (1) Nr. 2 BGB in drei Jahren nach Gefahrübergang. Ansprüche aus § 10 Nr. 2 bleiben hiervon unberührt.
- Etwaige verdeckte Mängel können letztmöglich vor Verarbeitung bzw. Verbrauch der Ware bzw. Verwendung der Leistung gerügt werden. Ausgenommen sind von Thieling verschuldete Mängel.
- Ein Anerkenntnis von Mängeln kann durch Thieling nur ausdrücklich in Textform erfolgen. Eine Nachbesserung führt zu einem Neubeginn der Gewährleistung nur in Bezug auf den nachgebesserten Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung.
- Eine Nacherfüllung unterliegt hinsichtlich Gewährleistung, Haftung und Fristen sämtlichen Bedingungen des Vertrages sowie dieser AGB. Abschleppkosten zum Erfüllungsort werden nicht übernommen.
VII. Der Auftraggeber kann Mängelrechte nicht geltend machen, soweit er sich unter Berücksichtigung des Mangels mit einem unverhältnismäßig hohen Teil seiner Zahlungsverpflichtung in Rückstand befindet.
VIII. Thieling leistet keine Gewähr für die Eignung der Lieferungen bzw. Leistungen für einen vom Auftraggeber angegebenen oder bestimmten Zweck. Es obliegt allein dem Auftraggeber, die Produkte und Leistungen von Thieling auf Eignung für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
- Für gebrauchte Sachen übernimmt Thieling keinerlei Gewährleistung. Ausgenommen sind die Schäden aus § 309 Nr. 7 BGB.
10 Haftung/Schadensersatz
- Haftung von Thieling
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Thieling oder seitens deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet Thieling nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß § 307 Abs. (2) Nr. 2 BGB vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Thieling auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
III. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung von Thieling ausgeschlossen.
- Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber haftet gegenüber Thieling für sämtliche Schäden die von dem von Thieling zu bearbeitenden Auftragsgegenstand ausgehen.
- Schutzrechte, die sich auf etwaige vom Auftraggeber an Thieling zur Ausführung eines Auftrags überlassene Muster beziehen, werden von Thieling nicht überprüft. Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und aller daraus entstehenden mittelbaren Schäden allein.
III. Das Risiko einer Probefahrt geht zu Lasten des Auftraggebers, wenn er selbst oder sein Beauftragter das Fahrzeug lenkt.
- Sofern Thieling nach dem Gesetz oder Vertrag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber zustehen, belaufen sich diese auf 10 % der Vertragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Thieling vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden geringer ist.
11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, CISG und anderer europäischer oder internationaler Rechtsvorschriften wird ausgeschlossen, sofern die Anwendung nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich verbindlich ist.
- Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz von Thieling in 26937 Stadland.
III. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist 26937 Stadland.
Arbeiten für Privatpersonen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Motorgeräten, landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Bedarfsgegenständen für Verbraucher – Stand Januar 2017
1 Allgemeines/Definitionen
- Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist die Thieling Technik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Thieling“) einschließlich deren Erfüllungsgehilfen.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist der jeweils im Vertrag bezeichnete Vertragspartner einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen.
III. Vertragsgegenstand und Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich im Vertrag geregelt.
- Die im normalen Geschäftsverkehr anfallenden Daten werden im Rahmen der EDV von Thieling zur internen Verwendung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Mit Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird diese Datenverarbeitung akzeptiert.
2 Geltung
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, vor oder bei Vertragsschluss, werden nicht anerkannt, sofern und soweit diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
III. Es sind keine in dem schriftlich geschlossenen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden getroffen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
3 Vertragsschluss
- Die Offerten, Preislisten und Prospekte von Thieling sind nur Aufforderungen und immer freibleibend.
- Alle Angaben beziehen sich auf Waren und Leistungen mittlerer Art und Güte.
III. Sofern eine Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist Thieling berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme von Thieling dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
- Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes in Form einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) bzw. durch Erbringung der Leistungen durch Thieling zustande.
- Thieling ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Thieling nicht zu vertretenden Gründen von ihren Zulieferern nicht beliefert wird.
- Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sowie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
VII. Für die von Thieling an den Auftraggeber übergebenen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen besteht seitens von Thieling ein Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf daher der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Thieling.
4 Leistungsumfang
- Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Thieling maßgeblich.
- Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
III. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
- Sämtliche zwischen Thieling und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen.
- Der Auftrag umfasst die Ermächtigung, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten und soweit erforderlich Überprüfungsfahrten vorzunehmen.
- Soweit für den Reparaturgegenstand eine Zulassung nach StVO besteht, übergibt der Auftraggeber Thieling bei Erteilung des Auftrages die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. KfZ-Schein).
5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich im Zweifel immer in Euro, ab Werk und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt, soweit sie nicht eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
III. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, kann Thieling den am Tage der Lieferung gültigen Preis fordern. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt der am Tage des Vertragsschlusses gültige Preis.
- Zahlungen sind in bar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei an Thieling zu leisten. Ist ein Skonto vereinbart, so wird dieser nur dann gewährt, wenn die Zahlung fristgerecht bei Thieling eingeht. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Betrag bei Thieling vorliegt bzw. zu dem die Bank gegenüber Thieling den Zahlungseingang bestätigt.
- Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Entscheidung über die Annahme bleibt Thieling vorbehalten. Erst mit der ordnungsgemäßen Einlösung der Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt. Die mit der Begebung verursachten Kosten trägt der Auftraggeber.
- Zahlungen werden stets ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Auftraggebers vorrangig zur Begleichung von Kosten und Zinsen und anschließend zur Verrechnung mit den ältesten fälligen Forderungen verwendet. Vereinbarte Skonti dürfen nur dann abgezogen werden, wenn sämtliche früheren Rechnungen beglichen sind.
VII. Die Aufrechnung ist nur im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte oder von Thieling akzeptierte Gegenansprüche des Auftraggebers statthaft. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
6 Fristen und Verzug
- Kann der Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender und unverschuldeter sowie unvorhersehbarer Betriebsstörungen, wie etwa rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferern, nicht eingehalten werden, sind die Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen.
- Sollte Thieling einen vereinbarten Liefertermin/Fertigungstermin nicht einhalten, so hat der Auftraggeber Thieling eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zehn Tage unterschreiten darf. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen Kraft Gesetz eine Nachfrist entbehrlich ist.
III. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist Thieling berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Soweit Thieling die Umstände nach § 7 Abs. (1) nicht zu vertreten hat sowie für den Fall nicht nur vorübergehender Leistungshinderungen, steht Thieling ein Lösungsrecht vom Vertrag zu. Thieling wird den Auftraggeber unverzüglich von dem Leistungshindernis unterrichten und eine u.U. bereits erfolgte Gegenleistung des Auftraggebers unverzüglich erstatten.
7 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
- Thieling steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu (§ 647 BGB). Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
- Thieling behält sich das Eigentum an sämtlichen Gegenständen, die zum Zwecke der Leistungserbringung verwendet werden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor. Im Falle der Verarbeitung von durch Thieling beigebrachten Gegenständen erhält Thieling in angemessenem Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache.
III. Während des Bestehens des Pfandrechts oder des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Der Auftraggeber darf zudem nicht unentgeltlich übertragen, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
- Wird der Auftragsgegenstand während des bestehenden Eigentumsvorbehalts oder des Miteigentums von Thieling gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonstige von dritter Seite erfolgende Verfügungen betroffen oder stehen solche Verfügungen bevor, hat der Auftraggeber den Dritten auf die Eigentumslage bzw. das Pfandrecht hinzuweisen. Gleichfalls muss Thieling sofort von solchen Verfügungen unterrichtet werden und der Auftraggeber unverzüglich alle zur Aufhebung dieser Maßnahmen geeigneten Vorkehrungen treffen. Kosten für durch Thieling notwendig werdende Interventionen hat der Auftraggeber zu erstatten.
- Im Falle einer Veräußerung des Auftragsgegenstandes oder einer in sonstiger Weise über ihn erfolgenden Verfügung tritt der Auftraggeber alle ihm hieraus erwachsenen Ansprüche jedweder Art an Thieling ab. Im Voraus werden in dieser Weise an Thieling auch alle Rechte abgetreten, die dem Auftraggeber etwa daraus erwachsen, dass der Auftragsgegenstand mit anderen Gegenständen derart fest verbunden wird, dass er wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, oder daraus, dass der Auftragsgegenstand beschädigt oder sonst schadhaft wird oder untergeht.
8 Gefahrübergang (Abnahme)
- Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung durch Thieling auf den Auftraggeber über. Auch bei frachtfreier Lieferung oder freier Montage bzw. Inbetriebsetzung gilt § 644 Abs. (2) BGB. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über; jedoch ist Thieling gegebenenfalls verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers eine Versicherung zu bewirken, die vom Auftraggeber verlangt wird.
- Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Abholung des Werkstücks nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
9 Mängelrüge, Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel müssen Thieling unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung angezeigt werden.
- Soweit ein Mangel bei der anschließenden Verwendung der erbrachten Leistung – ohne weitere Untersuchung – zumindest erkennbar wurde, hat der Auftraggeber dies zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte unverzüglich gegenüber Thieling mitzuteilen. Eine Mängelrüge gegenüber Thieling hat zumindest in Textform zu erfolgen.
III. Gewährleistungsansprüche müssen, mit Ausnahme der Ansprüche gemäß § 309 Nr. 8 Buchstabe b ff. BGB, für die die gesetzliche Frist gilt, innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Ansprüche aus § 10 Nr. 2 bleiben hiervon unberührt.
- Etwaige verdeckte Mängel können letztmöglich vor Verarbeitung bzw. Verbrauch der Ware bzw. Verwendung der Leistung gerügt werden. Ausgenommen sind von Thieling verschuldete Mängel.
- Ein Anerkenntnis von Mängeln kann durch Thieling nur ausdrücklich in Textform erfolgen. Eine Nachbesserung führt zu einem Neubeginn der Gewährleistung nur in Bezug auf den nachgebesserten Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung.
- Eine Nacherfüllung unterliegt hinsichtlich Gewährleistung, Haftung und Fristen sämtlichen Bedingungen des Vertrages sowie dieser AGB. Abschleppkosten nach dem Erfüllungsort werden nicht übernommen.
VII. Der Auftraggeber kann Mängelrechte nicht geltend machen, soweit er sich unter Berücksichtigung des Mangels mit einem unverhältnismäßig hohen Teil seiner Zahlungsverpflichtung in Rückstand befindet.
VIII. Thieling leistet keine Gewähr für die Eignung der Lieferungen bzw. Leistungen für den vom Auftraggeber angegebenen oder bestimmten Zweck. Es obliegt allein dem Auftraggeber, die Produkte und Leistungen von Thieling auf Eignung für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
- Für gebrauchte Sachen übernimmt Thieling keinerlei Gewährleistung. Ausgenommen sind die Schäden aus § 309 Nr. 7 BGB.
10 Haftung/Schadensersatz
- Haftung von Thieling
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Thieling oder seitens deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet Thieling nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß § Abs. (2) Nr. 2 BGB vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von Thieling auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zu Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
III. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung von Thieling ausgeschlossen.
- Haftung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber haftet gegenüber Thieling für sämtliche Schäden, die von dem von Thieling zu bearbeitendem Gegenstand ausgehen.
- Schutzrechte, die sich auf etwaige vom Auftraggeber an Thieling zur Ausführung eines Auftrags überlassene Muster beziehen, werden von Thieling nicht überprüft. Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und aller daraus entstehenden mittelbaren Schäden allein.
III. Das Risiko einer Probefahrt geht zu Lasten des Auftraggebers, wenn er selbst oder sein Beauftragter das Fahrzeug lenkt.
- Sofern Thieling nach dem Gesetz oder Vertrag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber zustehen, belaufen sich diese auf 10 % der Vertragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Thieling vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden geringer ist.
11 Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, CISG und anderer europäischer oder internationaler Rechtsvorschriften wird ausgeschlossen, sofern die Anwendung nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich verbindlich ist.